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Auftragsgebührenkorrektur
Wenn Sie einen Auftrag angewählt haben, können Sie mit dem Privileg "Korrekturbuchung" einzelne
Gebühren von einem Auftrag neu
berechnen oder
löschen.
Voraussetzung für die Neuberechnung der Gebühr ist, dass sie noch immer in der Mandantengebührentabelle,
bzw. in der Gebührentabelle der Vorstellung vorhanden ist. Ist eine Gebühr automatisch und nicht überschreibbar,
darf sie nicht gelöscht werden. Sind gegebenenfalls stornierte Karten in der Kartenliste,
auf denen noch Gebühren vorhanden sind, werden diese getrennt von den anderen Gebühren ausgegeben.
Schaltflächen
| | schließen | | Schleissen des Auftragsgebührenkorrektur Dialogfensters |
| | löschen | | Gebühr vom Auftrag nehmen (auf 0,00 setzen) |
| | berechnen | | Gebühr neu berechnen (anhand der aktuellen Auftragsdaten)) |
| |  | | Online Hilfe aufrufen |
Anzeigefelder
| | Summe | | Gebührensumme des gesamten Auftrages |
| | Karten gebucht | | Wie viele Karten liegen der Gebührenberechnung gegebenenfalls zugrunde ? |
| | Karten storniert | | Wie viele Karten der Kartenliste sind storniert worden ? |
Tabelleneinträge
| | Gebühr | | Gebührenbezeichnung |
| | Betrag | | Wert der Gebühr (wird gegebenenfalls anhand der Auftragsdaten berechnet) |
| | Art | |
überschreibbar: darf ein anderer als der vorgeschlagene Betrag für die Gebühr selbst eingetragen werden ? |
| | Bezug | |
Einzelauftrag: die Gebühr bezieht sich nur auf den Kartenauftrag
Karten: die Gebühr wird für jede Karte berechnet und gesetzt
Gesamtauftrag: die Gebühr bezieht sich auf den gesamten Auftrag |
| | Berechnung | |
automatisch: die Gebühr wird beim Reservieren der Karten automatisch zum Auftrag gesetzt. |
© 1993-2008 ORESTES Lizenzvertriebs-GmbH
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